Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes bezüglich Share Deals beschlossen

Am 31.07.2019 hat die Bundesregierung zur Eindämmung von Steuergestaltungen mittels “Share Deals" im Grunderwerbsteuerrecht den Gesetzentwurf zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes beschlossen

Durch den Beschluss werden zukünftig bei Share Deals die steuerauslösende Grenze von 95 % auf 90 % gesenkt. Desweiteren wird die Haltefrist für den beim Verkäufer bleibenden Minderheitsanteil von bisher fünf auf zehn Jahre angehoben.

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