Sonderabschreibung für Wohngebäude ab Oktober

Die große Ampel Koalition hat sich auf der Klausurtagung in Meseberg auf das s.g. Wachstumschancengesetz geeinigt. Es soll am kommenden Mittwoch vom Bundeskabinett verabschiedet werden. Teil des Gesetzes ist die Sonderabschreibung für Wohnungsneubauten. Das betrifft alle Bauprojekte ab dem 1. Oktober dieses Jahres und auch die Anschaffung neuer Gebäude. Bei Gebäuden die sich im Bau befinden, muss das Gebäude bis zum Ende des Jahres der Fertigstellung erworben werden. Über 6 Jahre lang können so Investitionskosten mit 6 % abgeschrieben werden, ohne Baukostenoberbegrenzung und ab dem Effizienzstandard 55. Die Maßnahme werden zeitlich auf den 30.09.2029 befristet.