Bauabnahme zu Bauphasen Akte 14, Akte 15, Akte 16 und was Sie unbedingt wissen müssen

Bauabnahme zu Bauphasen Akte 14, Akte 15, Akte 16Bei dem Kauf einer Immobilien in Bulgarien werden Sie häufig die Begriffe: Bauabnahme zu Bauphasen Akte14, Akte 15, Akte 16 lesen. Für viele Interessenten die eine Immobilie, sei es ein Haus oder eine Wohnung in Bulgarien kaufen möchten ist diese Bezeichnung über den Staus der Bauabnahme meist neu. Für Sie als Käufer einer Immobilie in Bulgarien ist die Bauabnahme Akt 14, Akt 15 oder Akt 16 jedoch sehr wichtig!

Mit diesem Artikel möchten wir Ihnen die Unterschiede erläutern und auf was Sie achten sollten.

Akte 14

Akte 14 ist der erste Schritt im Bauprozesses den das bulgarische Baurecht vergibt. Dieses Dokument wird mit erreichen des Rohbaus beantragt. Der Bauträger oder Bauherr hat ab Erteilung der Baugenehmigung eine Frist von 5 Jahren, um Akt 14 zu erhalten. Falls er das Gebäude nicht innerhalb von 5 Jahren gemäß Akt. 14 fertigstellt, wird die Baugenehmigung widerrufen. Die Akte 14 legt grob gesagt den Rohbau fest und beinhaltet unter anderem die Aussenwände und das Dach.

Die Akte 14 enthält Details, dass die im Bauplan festgelegten Parameter umgesetzt wurden und der Rohbau dementsprechend errichtet wurde. Nach dem Art. 169a Abs. 1 Raumentwicklungsgesetz wird auch geprüft, ob die jeweilig angegebenen Baustoffe und Baumaterialien gemäß Bauplan übereinstimmen. In einem Bericht wird entweder die Mängelfreiheit oder vorhandene Mängel deklariert. Festgestellte Mängel können dann durch die Festellung behoben werden.

Es gibt natürlich auch einen Vorteil wenn Sie eine Immobilie die über Akt 14 verfügt kaufen. Meist können Sie die Immobilien günstig erwerben und natürlich noch Einfluss auf den Innenausbau nehmen. Meist steht Ihnen bei Mehrfamilienhäuser auch noch eine größere Auswahl an Apartments zur Verfügung die noch nicht verkauft sind.

Hier sollten Sie jedoch genau recherchieren, welche Historie und wie Liquide der Bauträger ist um sich vor bösen Überraschungen zu schützen. Hier ist es immer ratsam einen Anwalt hinzu zu ziehen der dies überprüfen kann.

Akte 15

Der nächste wichtige Schritt ist die Akte 15, der die Fertigstellung des Gebäudes festlegt. Der Bau entspricht somit den Genehmigungen und ist betriebsbereit. Wenn ein Bauunternehmen beauftragt wurde übergibt dieses nun an den Bauherren. Akte 15 bildet die Grundlage für die Ausarbeitung eines Protokolls für den nächsten und abschließenden Schritt, Akte 16.

Die Akt 15 ist eine Erklärung die eine grundsätzliche Inbetriebnahme dokumentiert und bildet den Nachweis der Ausführung des Baues nach den Vorschriften und Plänen.

Akte 16

Das von den Bauherren am meisten erwartete Dokument ist die Akte 16. Dies ist ein Protokoll zur Feststellung der Gebrauchstauglichkeit der neuen Immobilie. Die Akte 16 bescheinigt, dass die Bauausführung dem genehmigten Projekt entspricht und eine Nutzungsgenehmigung für die Immobilie erteilt werden kann . Akt 16 bildet somit die letzte genehmigungspflichtige Phase, durch den das Gebäude zertifiziert wurde und nun bereits bewohnbar ist.

Mit der Akt 16 können Sie sich sicher sein, dass für die Erteilung dieser Genehmigung alle Faktoren geprüft und genehmigt wurden. Gemäß Akte 16 wurden die Bau- und Installationsarbeiten nun abgeschlossen, Verträge abgeschlossen und Einzelabrechnungen für Strom, Wasserversorgung und Kanalisation eröffnet.

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